Mitgliedschaft
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Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt zurzeit – je nach Selbsteinschätzung des Mitgliedes – monatlich 10 EUR, 25 EUR, 50 EUR oder 100 EUR, für juristische Personen mindestens monatlich 50 EUR.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO (Gemeinnützigkeit) wurde vom Finanzamt für Körperschaften I, Berlin, St. Nr. 27/666/58449 mit Bescheid vom 25.09.2014 nach § 60a AO gesondert festgestellt.